a.o. Mitglieder:
Außerordentliche Mitglieder können u.a. sein:
- ausländische Gesellschaften, die dem österreichischen Dachverband entsprechen;
- den bilateralen Freundschaftsgesellschaften äquivalente institutionalisierte Zusammenschlüsse von in Österreich lebenden Ausländern
- multilaterale regionalspezifische Gesellschaften